ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die YOUNG PRO ACADEMY – Institut für Nachwuchsförderung e.K.
Stand: 02.02.2021
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
YOUNG PRO ACADEMY – Institut für Nachwuchsförderung e.K (YPA).
Die YPA behält sich vor, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die von der YPA vorgenommen Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Angebot und Preise
Alle von der YPA angebotenen Dienstleistungen sind freibleibend. Die YPA behält sich Änderungen an Art und Umfang des Angebotes vor.
2.1 Angebote und Preise für Unternehmen
Alle angebotenen Preise im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften mit Einzelunternehmen oder juristischen Personen gelten ohne Mehrwertsteuer.
Diese wird separat ausgewiesen.
2.2. Angebote und Preise für Privatpersonen
Alle angebotene Preise im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften mit natürlichen Personen (Privatpersonen) gelten inklusive Mehrwertsteuer.
2.3 Fälligkeit von Leistungen
Leistungen der YPA sind zahlbar binnen 10 Tagen und nicht abzugsfähig.
2.4 Reisezeiten
Bei Schulungen/Coachings in Münster berechnen wir keine Honorare für Reisezeiten.
Sofern der Schulungs-/Coachingsort außerhalb Münsters liegt, werden Reisezeiten ausgehend vom Akademie-Standort Münster wie folgt pauschal für Hin- und Rückreise berechnet:
- Radius bis 200 km 350,00 €
- Radius 201-400 km 500,00 €
- Radius ab 401 km 650,00 €
Alternativ bieten wir eine Berechnung der Reisezeiten nach Zeitaufwand mit 100,00 €/Stunde.
2.5 Reisekosten
Alle angebotenen Leistungen von Trainern und Beratern der YPA sind zzgl. Reisekosten.
- Fahrtkosten 0,70 €/km (PKW) oder gemäß nachgewiesenem Aufwand (Bahn oder Flug sowie Taxitransfers)
- Kosten für Übernachtung mit Frühstück (4-Sterne-Kategorie) gemäß Aufwand
- Spesensatz bei mehreren Seminartagen mit Übernachtung (25,00 €/Tag/Trainer)
Je nach Beginn oder Ende des Seminars kann es je nach Entfernung des Schulungsortes zu Übernachtungen vor Seminarbeginn oder nach Seminarende kommen.
2.6 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen der YPA und dem Auftraggeber kommt durch Buchung einer Leistung durch den Auftraggeber auf der Interseite der YPA oder durch schriftliche Annahme eines Angebotes der YPA zustande. Dabei gilt ein Vertrag ebenfalls als geschlossen, sobald ein Termin für die Leistung feststeht.
3. Dienstleistungen
3.1 Anmeldungen
Dienstleistungen der YPA, Schwerpunktmäßig Seminare, Trainings oder Coachings können per Post, Fax, E-Mail oder im Internet mittels Anmeldeformular unter www.ypa.de gebucht werden. Nach Eingang dieser Anmeldung versendet die YPA eine Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Um die Veranstaltungen für alle Teilnehmer/innen effizient zu gestalten, ist der Teilnehmerkreis grundsätzlich limitiert. Bei darüber hinaus eingehenden Anmeldungen bemüht die YPA sich, der Teilnehmerin/dem Teilnehmer einen Alternativtermin anzubieten.
3.2 Sicherung der Leistung
Die YPA verpflichtet sich zur Sicherung der Leistung. Kann ein Termin auf Grund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen oder Umständen nicht eingehalten werden, ist es der YPA unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten möglich, die Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin durchzuführen.
3.3 Lehrmaterialien
Die Leistungen der YPA beinhalten unter Umständen Lehrunterlagen oder weiteres Material in Schriftform. Diese sind im Preis für die jeweilige Dienstleistung enthalten. Alle von der YPA ausgegebenen Lehrmaterialien und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der YPA, bzw. dessen Lehrpersonal. Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung dieser Inhalte ist nicht zulässig. Dokumentationen von Seminaren, Trainings oder Workshops sind nur für die Verwendung innerhalb des Teilnehmerkreises bestimmt.
3.4 Lehrpersonal und Methodik
Das gesamte Lehrpersonal der YPA ist entweder akademisch ausgebildet und/oder in verschiedenen Themenschwerpunkten zertifiziert. Zusätzlich bildet die YPA ihre Trainer speziell für die Zielgruppe der jungen Menschen aus, das ermöglicht uns besonders auf die Erlebnis- und Wahrnehmungswelt einzugehen und sie besser zu erreichen. Die YPA-Seminare sind grundsätzlich von hoher Interaktivität zwischen Teilnehmern und Trainer geprägt. Bei Bedarf und auf Wunsch können auch Videoanalysen eingesetzt werden. Sofern wichtiger theoretischer Inhalt vermittelt werden muss, werden Medien wie Power-Point-Präsentationen eingesetzt, die anschließend zur Verfügung stehen. Von den Seminaren werden Fotoprotokolle der erarbeiteten Themen erstellt und den Teilnehmern zugesendet.
3.5 Absage von Leistungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen.
4. Widerruf
Der Widerruf einer Anmeldung zu Dienstleistungen i.S. von Seminaren, Trainings oder Coachings der YPA bedarf der Schriftform. Diese ist per Post, Fax, oder E-Mail möglich.
4.1 Gebühren des Widerrufes
Für einzeln gebuchte Leistungen (offene Angebote):
Bis 12 Wochen vor Beginn der Leistung:
keine Stornogebühr
Bis 6 Wochen vor Beginn der Leistung:
20 % des vereinbarten Preises
Bis 4 Wochen vor Beginn der Leistung: 50 % des vereinbarten Preises
Weniger als 4 Wochen vor Beginn der Leistung: 100 % des vereinbarten Preises
Für Inhouse-Leistungen:
Bis 12 Wochen vor Beginn der Leistung: keine Stornogebühr
Bis 8 Wochen vor Beginn der Leistung: 20 % des vereinbarten Preises
Davon ausgenommen sind bereits gebuchte Tickets für Zug- oder Flugverbindungen, sowie Übernachtungskosten, sofern diese nicht kostenfrei zu stornieren sind.
Bis 4 Wochen vor Beginn der Leistung: 50 % des vereinbarten Preises
Davon ausgenommen sind bereits gebuchte Tickets für Zug- oder Flugverbindungen, sowie Übernachtungskosten, sofern diese nicht kostenfrei zu stornieren sind.
Weniger als 4 Wochen vor Beginn der Leistung: 100 % des vereinbarten Preises
Inkl. bereits gebuchter Tickets für Zug- oder Flugverbindungen, sowie Übernachtungskosten, sofern diese nicht kostenfrei zu stornieren sind.
Für Coaching-Leistungen:
Bis 5 Tage vor Beginn der Leistung: keine Stornogebühr bei Vereinbarung eines Ersatztermins
Weniger als 4 Tage vor Beginn der Leistung: 50% Stornogebühr des vorab vereinbarten Honorars
Kurzfristige Absage (48 h Stunden oder weniger) vor Beginn der Leistung: 100% Stornogebühr des vorab vereinbarten Honorars
5. Foto- und Videoaufnahmen
In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden, z.B. im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte ein Teilnehmer einer Aufnahme Ihrer Person nicht zustimmen, ist dies bitte vorab dem Referenten mitzuteilen.
Bei einigen Veranstaltungen kann es zur Aufnahme der Teilnehmenden in Foto- und, oder Videomaterial kommen. Diese Aufnahmen können dabei zu Werbezwecken der YPA eingesetzt werden.
Sollten die Aufnahmen einzelne Personen oder Personengruppen zeigen und zu Werbezwecken für die YPA verwendet werden, wird vor Ausspielung der Werbemaßnahme das Einverständnis der einzelnen Personen eingeholt.
6. Gerichtstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand Münster in Westfalen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.